Was droht Christen durch das Gesetz zur Konversionsbehandlung?

Kürzlich hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen zum weitgehenden Verbot von Konversionsbehandlungen Homosexueller. Heute (28.12.2019) habe ich den Text von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heruntergeladen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapienverbot_Kabinett.pdf). Ich versuche auf der Grundlage dieses Textes als Nichtjurist eine erste Einschätzung, wobei ich für Korrektur und Ergänzungen durch Juristen dankbar bin.

Daß es sich bei diesem Gesetz um ein ideologisches Kampfpapier handelt, ist auf dem Hintergrund der sexuellen Orientierung des derzeit amtierenden Bundesgesundheitsministers wie auch etlicher Passagen im Gesetzestext selbst meines Erachtens unübersehbar. In der Begründung wird dies ganz offen unter Punkt 3.Zielsetzung zugegeben: „Ziel ist … die Interessen der betroffenen Menschen zu stärken und deren gesellschaftliche Diskriminierung zu bekämpfen“. Ich persönlich verstehe dies nicht anders, als daß auch dieses Gesetz wesentlich der Umerziehung der Gesellschaft dienen soll.

Um diese Umerziehungsmaßnahme mit dem Anschein von Legitimität, ja sachlicher Notwendigkeit, zu versehen, werden weitgehende und schreckliche Schäden für Homosexuelle durch „sogenannte Konversionstherapien“ behauptet. Mit solchen würde „in die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung, in die körperliche Unversehrtheit sowie den Achtungsanspruch und die Ehre des Einzelnen eingegriffen“. Ich vermute bis zum Erweis des Gegenteils, daß man im Blick auf den Schutz pädophiler Neigungen und Verhaltensweisen exakt ebenso argumentieren könnte. Und klingen derartige Aussagen nicht extrem verlogen, wenn wir auf geduldete wenn nicht sogar geförderte Praktiken der sexuellen Früherziehung in Kitas und Schulen schauen?

Konversionstherapien würden beispielsweise „Depressionen, Ängste und gesteigerte Suizidalität, zum anderen Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte“ verursachen. Dabei wird die Frage völlig ausgeblendet, in wieweit derartige Probleme schon durch die homosexuelle Neigung an sich und viel weniger durch Konversionstherapien verursacht sein könnten. „Was droht Christen durch das Gesetz zur Konversionsbehandlung?“ weiterlesen

Carsten Rentzings Abschiedsworte als Bischof der Sächsischen Kirche

Über Carsten Rentzings Rücktritt habe ich mich bereits am 15.Oktober 2019 geäußert (https://w2jgko72f.homepage.t-online.de/wordpress/index.php/allgemein/rentzings-ruecktritt-eine-gnade-fuer-die-saechsische-christenheit/).

Meine damalige Feststellung, daß der Rücktritt Rentzings ein großer Segen für die Sächsische Kirche sei, war nicht im allergeringsten als Verharmlosung des Umgangs mit Rentzing in der Sächsischen Kirche gemeint. Sollte ich diesbezüglich unklar und mißverständlich formuliert haben, tut mir das leid und ich entschuldige mich hiermit dafür. Der Umgang der Sächsischen Kirche mit Rentzing ist schändlich und saumäßig! Hier haben unsägliche Kräfte den Sieg davongetragen, denen nicht nur die Ehre des HERRN, sondern auch das Wohl der Kirche nichts bedeuten. Für die vor allem schon das winzigste Restchen an christlichen Grundwerten ein unerträgliches Greuel darstellt. Deshalb war für sie von Anfang an ein Bischof Rentzing, der nach meiner Wahrnehmung für kaum mehr als ein solches winziges Restchen an christlichen Grundwerten steht, nicht hinnehmbar.

Seine Rede, die Rentzing am 15.11.2019 in Dresden vor der Synode der Sächsischen Kirche gehalten hat, wurde mir dieser Tage im Wortlaut von einem Glaubensbruder zugeschickt. Sie hat mich vollinhaltlich in meinen früheren Einschätzungen bestärkt. Ich äußere mich damit nicht über den persönlichen Glauben von Carsten Rentzing. Der ist für mich auch in seinen Abschiedsworten nur sehr vage zu erkennen. Insbesondere ein klares Bekenntnis zur Heiligen Schrift als dem vollkommenen Wort Gottes fehlt vollkommen.

Sehr erhellend weist Rentzing darauf hin, daß nachweislich schon seit mindestens 1 ½ Jahren gezielt nach dem Strick gesucht wurde, an dem man ihn aufhängen könnte. Für unangemessen halte ich seine Kritik im Blick auf Rückfragen zu seinen Äußerungen von vor gut 30 Jahren. Unsere Vergangenheit gehört zunächst einmal zu unserer Person und damit auch zum Amt, das wir innehaben. Er verweist dabei zwar völlig richtig auf das heuchlerische zweierlei Maß, das bei der Bewertung persönlicher Vergangenheiten angelegt wird, wenn er sagt: „In meiner Hosentasche befand sich keine Maobibel. Ich habe nicht dem afrikanischen Diktator Idi Amin gehuldigt und schon gar nicht dem Menschenschlächter Pol Pot. So, wie es ein amtierender Ministerpräsident der Bundesrepublik Deutschland in seiner Jugend getan hat. Auch habe ich keine Polizisten auf der Straße verprügelt, wie ein ehemaliger Außenminister“. Der Hinweis auf diese verlogene Doppelmoral ist nicht nur berechtigt, sondern nötig! Aber es ist auch wichtig, daß wir wissen, wen wir in unserem Land in welchen Ämtern denn haben. Einen Außenminister, der Polizisten verprügelt hat, halte ich für untragbar, wenn er sich nicht in aller Deutlichkeit von seinen früheren Schandtaten überaus glaubwürdig distanziert hat. Aussagen und Verhalten der Vergangenheit und ein gegenwärtiges Amt gehören durchaus zusammen! Wir müssen schon wissen, wem wir politische oder kirchliche Verantwortung übertragen und ob wir das wirklich wollen und angesichts der Vergangenheit einer Person verantworten können!

Dabei muß sich herausstellen, ob die Vergangenheit wirklich schwerwiegend oder nur vermeintlich Anstößiges enthält. Und wie der Betreffende heute zu seiner Vergangenheit steht. Das muß man fragen und wissen dürfen! Dabei muß sich niemand für Fehler entschuldigen, die er nie begangen hat. Und da wir alle Sünder sind, ist es auch keine Schande und im Normalfall kein Amtshindernis, wenn jemand früheres Fehlverhalten bekennt und bereut. So er ein solches denn tatsächlich begangen hat! Am Umgang mit seiner Vergangenheit zeigt sich allerdings nach meiner Wahrnehmung bereits eine sehr deutliche Schwäche von Rentzing: ihm fehlen die nötige Klarheit und das Stehvermögen für ein solches Amt. Das ist, was ich bei ihm von Anfang an bemängelt habe.

Dazu kommt ein meines Erachtens handgreiflicher Mangel an wirklichem Intellekt. „Carsten Rentzings Abschiedsworte als Bischof der Sächsischen Kirche“ weiterlesen

Württembergische Landeskirche wirbt mit gotteslästerlichem Jesus-Clip für Kirchenwahl

Ein Mann, der aussieht wie Jesus, sitzt in einer Bar neben tätowierten Damen und läßt sich nacheinander vier Cocktails mixen. Aber jeder der vier verschiedenen Cocktails verwandelt sich in Wein, als er ihn trinken will. Etwas genervt läßt er alle vier vor sich stehen. Der freundliche Barkeeper mit mutmaßlich politisch-korrektem Migrationshintergrund schaut ebenfalls jeweils deutlich irritiert. Als sich der Kirchen-„Jesus“ abends vor dem Spiegel die Zähne putzt und den Mund ausspülen will, verwandelt sich auch das Wasser im gläsernen Zahnbecher in Wein. Der Kirchen-„Jesus“ verdreht die Augen und schaut genervt nach oben. Darauf folgt der „tiefsinnige“ Slogan: „Er hätte gern die Wahl gehabt! Du hast sie!

Soweit der offizielle Werbespot der württembergischen Landeskirche zur anstehenden Wahl für die Landessynode und die Kirchengemeinderäte. Um eine höhere Teilnahme bei diesen Wahlen zu erzielen, sendet die Landeskirche diesen Spot in Kinos (https://www.zak.de/Nachrichten/Kirchlicher-Wahlwerbespot-Jesus-an-der-Cocktailbar-eckt-nicht-nur-beim-Winterlinger-Pfarrer-an-138846.html).

Die Begeisterung des Kirchenvolks hält sich angesichts derartiger Gottlosigkeit in Grenzen. Ein „Jesus“, allmächtiger Herr seiner Kirche, schafft es nicht, einen Cocktail zu trinken, weil sich gegen seinen Willen jede Flüssigkeit in seinen Händen in Wein verwandelt. Gegenüber der Bild-Zeitung zeigt sich auch der Winterlinger Pfarrer Ernst Nestele entsetzt. Daß sich „Kirche“ eine derartige öffentliche Verhöhnung ihres Herrn erlaubt, toppt wirklich alles, was man derzeit für möglich gehalten hätte. Für diejenigen, die noch am Überlegen sind, wann sie diesen gottlosen Laden endlich verlassen, könnte dieser Vorgang eine richtungsweisende Entscheidungshilfe sein.

Organtransplantation: Akt der Nächstenliebe oder Gewaltakt am Sterbenden?

Nicht zuletzt und brandaktuell da Gesundheitsminister Jens Spahn mit Unterstützung von Angela Merkel zum Zwecke des möglichst uneingeschränkten Organraubs die bisherige Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzen will, ist es wichtig, daß möglichst viele möglichst gut und umfassend über das Thema „Organspende“ informiert sind.

Bereits vor einem Jahr, am 18.11.2018, habe ich darüber gepredigt im Zusammenhang des biblischen Gebots „Du sollst nicht morden!“ Leider habe ich nun fast ein Jahr gebraucht, diese Predigt auch schriftlich im Rahmen unserer Reihe „Orientierung auf dem Weg der Nachfolge“ herauszubringen (https://www.efk-riedlingen.de/downloads/017%20Teil%209%20Organspende%20Gewaltakt%20am%20Sterbenden.pdf). Nun ist es mit Gottes Hilfe geschafft. Soweit ich Zeit finde, sollen die übrigen Predigten zu den 10 Geboten folgen.

Diese Orientierung darf gerne auch an Politiker egal welcher Parteien, insbesondere auch an solche, die im Bundestag darüber abstimmen sollen und dabei kaum besser informiert sein dürften, als der Rest der Bevölkerung – also so gut wie gar nicht! – weitergereicht werden! Die Masse geht aufgrund schlimmster Manipulation und Lüge davon aus, daß der Patient bei der Organentnahme wirklich tot sei. Wie die Wirklichkeit aussieht, habe ich in Kürze in der nun vorliegenden Orientierung Nr. 17 / Teil 9 versucht möglichst anschaulich darzulegen.

Darin zitiere ich immer wieder auch den Immunologen Dr. Peter Beck. Dieser hat kürzlich selbst seinen Vortrag zum Thema schriftlich aufgelegt „Organspende und der neue Tod“. Es kann bestellt werden bei Pfarrer Willi Baumgärtner, Maulbronner Straße 19, 76646 Bruchsal-Helmsheim; Telefon: 07251-4405712; E-Mail: wb251256@web.de

Möge der Herr beide Schriften zum Segen möglichst vieler Menschen und zur Vermeidung möglichst vieler seelischer und körperlicher Grausamkeiten gebrauchen!